Einstieg

Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) ist ein Verwendungsnachweis, der nach eingängiger Prüfung des Bauproduktes durch das DIBt ausgestellt wird. In einer abZ werden die bauaufsichtlich relevanten Eigenschaften des spezifischen Bauprodukts, dessen Verwendungsbereiche und Verarbeitung, Lagerung, Transport, Kennzeichnung sowie Übereinstimmungsbestätigung geregelt. 

In der zugehörigen allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) werden das Zusammenfügen der Bauprodukte zu baulichen Anlagen geregelt. Darin werden Aspekte der Bemessung, Planung, Ausführung sowie Betrieb und Wartung festgehalten. 

Üblicherweise werden abZ und aBG zusammen für eine Dauer von fünf Jahren erteilt. 

Photovoltaik und die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung 

Obwohl Photovoltaikmodule (PV-Module) nun seit mehr als 40 Jahren verbaut werden, gelten sie noch immer als sogenannte nicht geregelte Bauprodukte. Sie benötigen daher beim sicherheitsrelevanten Verbau – zum Beispiel bei Überkopf-Konstruktionen – einen Verwendungsnachweis.  

Die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen ordnet PV-Module der technischen Gebäudeausrüstungen zu. Nahezu alle Module tragen eine CE-Kennzeichnung, die aber ausschließlich für den Bereich als elektrisches Betriebsmittel gilt. In Anbetracht des geringen Gefährdungspotenzials von PV-Anlagen auf einer Bedachung entfällt der Nachweis der Standsicherheit. Bei Modulen, die eine Glasfläche größer als 2,0 m² besitzen, muss hingegen die Standsicherheit nachgewiesen werden. Daher wird diese Größe de facto nicht überschritten. Je nach Gebäudeart können Nachweise zum Brandschutz erforderlich sein. 

Die allermeisten PV-Module sind keine zugelassenen Bauprodukte und verfügen nicht über einen Verwendbarkeitsnachweis. Sie dürfen deshalb grundsätzlich nur im Überkopf-Bereich eingesetzt werden, wenn eine Dachkonstruktion unter den Modulen vorhanden ist, die vor herabfallendem Glas schützt. Damit werden Einsatzmöglichkeiten transparenter Module deutlich eingeschränkt.

Eine Zustimmung ist im Einzelfall (ZiE) über die jeweilige Landesstelle für Bautechnik für anspruchsvolle PV-Konstruktionen immer möglich. Kosten im niedrigen fünfstelligen Bereich sind vom Bauherrn jedoch einzuplanen. Ab etwa 100 bis 200 Module ist dieser Weg wirtschaftlich interessant. Bei kleineren Anlagen oder um die aufwendige Kommunikation mit dem Modul-Hersteller zu umgehen, besteht die Möglichkeit PV-Module mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung zu verwenden. Vorteil dabei ist, dass man sich dann nur noch an die Montage- und Betriebsbedingungen halten muss und der Verbau der Module ist rechtssicher. Nachteilig ist der spürbar höhere Preis der Module und die sehr kleine Zahl am Markt verfügbarer Varianten. Denn nur wenige Hersteller gehen den aufwendigen Weg, eine abZ zu beantragen.

Als zuverlässigen Lieferanten nutzen wir in erster Linie Solarwatt. Dieser hat für sein Modul Panel vision contruct und Vision 36M eine abZ vom Deutschen Institut für Bautechnik erhalten. Diese Module können ohne zusätzliche Dachkonstruktion, Absicherung und Freigabe auch im Überkopf-Bereich eingesetzt werden.

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